Wir bieten Ihnen Unterstützung in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Insbesondere bei
– Patenten und Gebrauchsmustern, zum Schutz einer technischen Lösung eines technischen Problems,
– Marken, zum Schutz einer Kennzeichnung für Waren und/oder Dienstleistungen, und
– Geschmacksmustern (Designs), zum Schutz einer ästhetischen Erscheinungsform eines Erzeugnisses,
beraten wir Sie mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung und veranlassen alle nötigen Schritte, um Ihre Rechte im In- und Ausland zu wahren.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir die Anmeldeunterlagen zu den genannten Schutzrechten, stellen alle notwendigen Anträge und koordinieren die Verfahren vor den entsprechenden Ämtern bis zur Erteilung Ihrer Schutzrechte. Hierbei kümmern wir uns auch um die Zahlung amtlicher Gebühren und übernehmen die Überwachung sowie Erinnerung an sämtliche Fristen. Nach Schutzrechtserteilung überwachen wir alle Fristen zur Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte, erinnern Sie an Gebührenzahlungen und veranlassen auch die Gebührenzahlungen.
Wir bieten professionelle Recherchen, um einschätzen zu können, ob Ihre Entwicklung aus dem Stand der Technik bekannt ist oder Rechte Dritter berücksichtigt werden müssen.
Im Falle einer Verletzung Ihres Schutzrechtes, aber auch bei einem gegen Sie gerichteten Vorwurf der Verletzung eines fremden Schutzrechtes, vertreten wir Ihre Interessen in Zusammenarbeit mit einem jahrzehntelang bewährten Netzwerk an Kollegen im In- und Ausland.
Zudem vertreten wir Sie in Widerspruchs-, Einspruchs-, Nichtigkeits- und Beschwerdeverfahren vor dem Österreichischen Patentamt, dem Europäischen Patentamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Schließlich stehen wir Ihnen auch bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen sowie bei Fragen betreffend Dienstnehmererfindervergütung zur Seite.